HörSysteme Olsberg

 


Sivantos


Jede Schwerhörigkeit ist anders. Manchmal besteht sie von Geburt an. Bei einigen Betroffenen kommt sie ganz plötzlich. Bei anderen ist es ein schleichender Prozess, der über Jahre vielleicht sogar unbemerkt bleibt.

 

Doch eines ist immer gleich:

Ein Hörverlust beeinträchtigt die Kommunikation mit unseren Mitmenschen und führt vielfach zu einem deutlichen Einschnitt im sozialen Umfeld der Betroffenden. Ein Verlust an Lebensqualität geht häufig Hand in Hand mit dem Verlust des Hörvermögens.

 

Gehörschäden vorbeugen – am Arbeitsplatz und in der Freizeit

 

Unsere Ohren schlafen nie. Sie sind unser einziger Sinn, der 24 Stunden am Tag aktiv ist und niemals abschaltet. Dies bedeutet auch, dass sie dem Lärm schutzlos ausgeliefert sind. Nicht nur Lärm am Arbeitsplatz, Verkehrs- oder Fluglärm schädigen das Gehör, sondern auch Freizeitlärm in Form von Disko, MP-3 Player, Konzerten u.ä..

 

Ob wir etwas als laut oder leise wahrnehmen, hängt von dem Schalldruck ab. Dieser wird in Dezibel (dB) gemessen. Null dB entspricht dem Bereich, in dem wir Töne gerade eben wahrnehmen können, d.h. unserer Hörschwelle. Unangenehm laut empfinden wir Schalldrücke von 80-100dB.

 

Wie störend das Gehörte ist hängt auch von dem ab was wir gerade hören. So empfinden wir Musik, die wir gerne mögen auch in sehr hohen Lautstärken noch als angenehm, Verkehrslärm wird schon bei geringeren Pegelnals störend empfunden.

 

Aber egal ob angenehm oder störend: Lärm jeglicher Art schädigt unser Gehör. Doch nicht nur das Gehör, sondern der gesamte Körper ist dieser Belastung ausgesetzt. Verkehrs- oder Fluglärm kann so unser Wohlbefinden negativ beeinträchtigen, dass auch unsere Lebensqualität sinkt. Mögliche langfristige Folgen, außer der Hörschädigung können sein: allgemeines Unwohlsein, erhöhter Blutdruck, Magen-Darm- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, sogar Herzinfakt.

 

Sowohl geringerer Dauerlärm, als auch ein kurzzeitiges sehr lautes Schallereignis können die Haarsinneszellen im Innenohr dauerhaft schädigen.

 

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet ihre Mitarbeiter vor Lärm zuschützen. Ab 80dB(A) oder 135 dB (C) muss Gehörschutz bereit gestellt werden und die Mitarbeiter über die Gefahren informiert werden, ebenso muss den Beschäftigten eine entsprechende Vorsorgeuntersuchung angeboten werden. Ab 85dB (A) bzw. 137 dB (C) muss der entsprechende Bereich gekennzeichnet und der Zugang nur mit entsprechendem Gehörschutz ermöglicht werden. RegelmäßigeVorsorgeuntersuchungen sind Pflicht.

 

Also schützen Sie Ihre Ohren - auch in der Freizeit!!!